Landgericht Düsseldorf, 2009-10-05, 2b O 2/08

2b O 2/08Tribunal Cantonal5 de out. de 2009

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Landgericht Düsseldorf — 2b O 2/08 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 2009-10-05

Aktenzeichen: 2b O 2/08

ECLI: ECLI:DE:LGD:2009:1005.2B.O2.08.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 2b Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten zu 1), 2) und 3) werden gesamtschuldnerisch verurteilt,

  1. an den Kläger 31.904,61 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 01.08.2000 bis zum 22.02.2008 und nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung des Herrn Dr. N an der N;

  2. an den Kläger 53.424,89 EUR nebst 5 % Zinsen seit dem 01.12.2001 bis zum 22.02.2008 und nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.02.2008 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung des Herrn Dr. N an der N;

  3. an den Kläger 5.197,33 EUR außergerichtliche Anwaltskosten zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Annahme der Gegenleistung in Verzug befinden;

Die Beklagte zu 1) wird darüber hinaus verurteilt, an den Kläger weitere 96.634,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % vom 01.01.1996 bis 22.01.2007 und in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 23.01.2007 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Beteiligungen des Herrn N an den Gesellschaften I und I;

Im Übrigen wird die Klage gegen die Beklagten zu 1), zu 3) und zu 4) abgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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