4a O 185/08•Landgericht Düsseldorf, 2008-09-02, 4a O 185/08
Landgericht Düsseldorf, 2008-09-02, 4a O 185/08
4a O 185/08Tribunal Cantonal2 de set. de 2008
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 4a O 185/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-09-02
Aktenzeichen: 4a O 185/08
ECLI: ECLI:DE:LGD:2008:0902.4A.O185.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4a. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfalle Ordnungshaft bis zu 2 Jahren, zu vollziehen an der Geschäftsführerin Dorothee Rose, aufgegeben,
zu unterlassen,
Antriebe für Lattenroste als Teile von Liegen oder Betten, mit schwenkbarem Kopfteil, Mittelteil und schwenkbarem Fußteil,
herzustellen oder herstellen zu lassen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen, wenn
der in den Längsholmen um eine Achse schwenkbare Kopfteil durch einen an Seitenstäben gleitend eingreifbaren Bügel verschwenkbar ist, der mit einer in den Längsholmen gelagerten Welle drehfest verbunden ist; der Fußteil durch eine Gelenkver-bindung mit einer in den Längsholmen gelagerten zweiten Welle drehfest verbunden ist; jede der beiden Wellen einen in Gebrauchslage des Lattenrostes abwärts ragenden Steuerhebel trägt und drehfest mit diesem verbunden ist; die beiden Steuerhe-bel an je einen unabhängigen Antrieb angelenkt sind; die beiden Antriebe sich in einem gemeinsamen Gehäuse befinden, das un-terhalb des festen Mittelteils des Lattenrostes zwischen den bei-den Wellen angeordnet und an diesen lösbar befestigt ist; jeder Antrieb einen Elektromotor mit Getriebe, eine jeweils mit diesem gekuppelte, in Längsrichtung des Gehäuses verlaufende Schub-spindel, eine von dieser geführte Führungsmutter und ein Schub-stück umfasst, das fest mit einer zugehörigen Führungsmutter verbunden ist; die Elektromotoren mit Getriebe an den Seitenwän-den bzw. Zwischenwänden des Gehäuses angeordnet sind und die Führungsmutter verdrehungssicher und längsverschiebbar im Gehäuse geführt sind; das Schubstück rechtwinklig so ausgebildet ist, dass dessen einer parallel zur Spindelachse verlaufender Hal-teschenkel mit der Führungsmutter verbunden ist und dessen an-derer, senkrecht zur Spindelachse stehender Druckschenkel das Ende des zugeordneten Steuerhebels lose beaufschlagt, so dass in der Ausgangsstellung, in der Kopfteil und Fußteil des Lattenros-tes infolge ihres Gewichts abgesenkt sind, das Ende des jeweili-gen Steuerhebels sich im geringsten Abstand von dem zugeord-neten Getriebe befindet und in dieser Stellung an dem zugeordne-ten Druckschenkel anliegt und bei Drehung der Schubspindel der am Steuerhebel anliegende Druckschenkel diesen vom Getriebe fortdrückt, so dass die mit dem Steuerhebel verbundene Welle gedreht und der Fußteil bzw. Kopfteil angehoben wird.
II. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.