Landgericht Düsseldorf, 2007-01-23, 4a O 521/05

4a O 521/05Tribunal Cantonal23 de jan. de 2007

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Landgericht Düsseldorf — 4a O 521/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-01-23

Aktenzeichen: 4a O 521/05

ECLI: ECLI:DE:LGD:2007:0123.4A.O521.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Widerklage wird abgewiesen.

  3. Die Gerichtskosten, die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) tragen die Klägerin zu 91 % und die Beklagte zu 1) zu 9 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt die Klägerin.

  4. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse zu leisten.

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