8 O 2/05•Landgericht Düsseldorf, 2006-06-20, 8 O 2/05
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Landgericht Düsseldorf — 8 O 2/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-06-20
Aktenzeichen: 8 O 2/05
ECLI: ECLI:DE:LGD:2006:0620.8O2.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro 624,55 nebst 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 11.November 2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 93 % und die Beklagte zu 7%.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages , die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen deutschen Bank oder einer Sparkasse erbracht werden kann, vorläufig vollstreckbar.
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