Landgericht Düsseldorf, 2004-12-15, 2a O 170/04

2a O 170/04Tribunal Cantonal15 de dez. de 2004

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Regest

Ein Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen ist dann rechtzeitig, wenn er innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist gestellt wurde.

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Landgericht Düsseldorf — 2a O 170/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2004-12-15

Aktenzeichen: 2a O 170/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1215.2A.O170.04.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2a. Zivilkammer

Normen: GVG §101 Abs. 1 Satz 2

Leitsätze

Ein Antrag auf Verweisung an die Kammer für Handelssachen ist dann rechtzeitig, wenn er innerhalb der verlängerten Klageerwiderungsfrist gestellt wurde.

Tenor

In Sachen

werden die von der Klägerin gegenüber den Beklagten zu 1) und 3) geltend gemachten Ansprüche abgetrennt und in einem getrennten Prozess verhandelt.

Der Rechtsstreit der Klägerin gegen die Beklagten zu 1) und 3) wird an die Kammer für Handelssachen verwiesen.

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