Landgericht Düsseldorf, 2004-12-02, 4a O 282/04

4a O 282/04Tribunal Cantonal2 de dez. de 2004

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Landgericht Düsseldorf — 4a O 282/04 — Schlussurteil

Entscheidungsdatum: 2004-12-02

Aktenzeichen: 4a O 282/04

ECLI: ECLI:DE:LGD:2004:1202.4A.O282.04.00

Dokumenttyp: Schlussurteil

Spruchkörper: 4a. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 933,22 nebst 8 % Zin-sen über dem Basiszinssatz seit dem 21.02.2004 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin alle Schäden neben dem gesondert unter Ziffer 1 eingeklagten Schaden zu ersetzen, die ihr aus der Verwendung der Marke „RC“ durch den Be-klagten im geschäftlichen Verkehr für Waren und Dienstleistungen ent-standen sind und noch entstehen werden, insbesondere durch das An-bringen der vorstehenden Marke auf vertriebene Waren oder deren Aufmachung oder Verpackung oder durch das Anbieten, das Inver-kehrbringen, das Besitzen zu den genannten Zwecken, das Ein- und Ausführen von Waren unter der vorstehenden Marke und/oder durch das Benutzen der vorstehenden Marke in Geschäftspapieren oder in der Werbung in Zusammenhang mit den vertriebenen Waren.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

  4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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