2b O 371/97•Landgericht Düsseldorf, 2001-10-09, 2b O 371/97
Landgericht Düsseldorf, 2001-10-09, 2b O 371/97
2b O 371/97Tribunal Cantonal9 de out. de 2001
Texto completo
Landgericht Düsseldorf — 2b O 371/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-10-09
Aktenzeichen: 2b O 371/97
ECLI: ECLI:DE:LGD:2001:1009.2B.O371.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2b. Zivilkammer
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat die 2b. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
nach Lage der Akten am 28.08.2001
durch die Richterin am Landgericht X als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
Die Klägerin und die Widerbeklagten zu 2) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt an das beklagte Land 10.857,88 DM nebst 4% Zinsen p.a. hieraus seit dem 01.03.1997 zu zahlen.
Im übrigen werden die Widerklage sowie die Klage und die Widerwiderklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin und
die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Gesamtschuldner
44%, die Klägerin außerdem weitere 39%, der
Widerbeklagte zu 3) außerdem weitere 14% und das beklagte Land weitere 3%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für das beklagte Land jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 17.000,- DM. Dem beklagten Land wird außerdem nachgelassen, die Vollstreckung der Klägerin und der Widerbeklagten zu 2) und 3) gegen Sicherheitsleistung von 200,-- DM abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die angeordneten Sicherheitsleistungen können von allen Parteien auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse erbracht werden.
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