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2 O 335/24•Landgericht Bochum, 2025-07-16, 2 O 335/24
Entscheidungsdatum: 2025-07-16
Aktenzeichen: 2 O 335/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2025:0716.2O335.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 7.275,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2024 zu zahlen.
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 4.874,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.03.2024 zu zahlen.
Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen die Beklagte zu 1) zu 60 % und die Beklagte zu 2) zu 40 %. Im Übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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