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I-19 O 79/24•Landgericht Bochum, 2024-12-20, I-19 O 79/24
I-19 O 79/24Tribunal Cantonal20 de dez. de 2024
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
Entscheidungsdatum: 2024-12-20
Aktenzeichen: I-19 O 79/24
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:1220.I19O79.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilkammer
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 29.11.2024 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
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