Landgericht Bochum, 2024-05-24, 5 O 66/23

5 O 66/23Tribunal Cantonal24 de mai. de 2024

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Landgericht Bochum — 5 O 66/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-05-24

Aktenzeichen: 5 O 66/23

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2024:0524.5O66.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an den Kläger 36.959,12 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.10.2023 zu zahlen.

Die Beklagte zu 1 wird verurteilt an den Kläger kapitalisierte Zinsen bis zum 24.02.2023 in Höhe von 6.505,98 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers tragen der Kläger zu 36 % und die Beklagte zu 1 zu 64 %. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1 trägt diese selbst. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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