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9 S 123/22•Landgericht Bochum, 2023-05-26, 9 S 123/22
Entscheidungsdatum: 2023-05-26
Aktenzeichen: 9 S 123/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2023:0526.9S123.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Auf die Berufung und Anschlussberufung wird das Urteil des Amtsgerichts Bochum vom 23.08.2022 (39 C 1/21) abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1.482,38 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 886,87 EUR ab dem 07.01.2022 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 595,51 EUR ab dem 22.03.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung und die weitergehende Anschlussberufung werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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