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13 O 37/22•Landgericht Bochum, 2022-11-23, 13 O 37/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-23
Aktenzeichen: 13 O 37/22
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:1123.13O37.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer - Kammer für Handelssachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.267,01 Euro nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.12.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung des jeweils anderen Teils durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der vollstreckende Teil zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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