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6 O 247/20•Landgericht Bochum, 2022-09-14, 6 O 247/20
Entscheidungsdatum: 2022-09-14
Aktenzeichen: 6 O 247/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2022:0914.6O247.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab 19.08.2020 zu zahlen.
Weiter werden die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00 EUR sowie weitere 637,76 Euro an die P (Rechtsschutzschaden-Nummer #) jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.10.2020 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger als Gesamtschuldner für sämtliche aus dem Behandlungsgeschehen vom 08.02.2020 resultierenden materiellen und für weitere, zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden haften, soweit Ansprüche nicht schon auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagten tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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