Landgericht Bochum, 2021-09-02, 8 KLs 5/20

8 KLs 5/20Tribunal Cantonal2 de set. de 2021

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Bochum — 8 KLs 5/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-02

Aktenzeichen: 8 KLs 5/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2021:0902.8KLS5.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 144 Fällen unter Einbeziehung der Strafe aus dem Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 19.03.2018 (26b Ls 39 Js 168/13 – 7/18) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Die vom Angeklagten auf die Bewährungsauflage aus dem Beschluss des Amtsgerichts Recklinghausen vom 20.09.2019 gezahlten 125 Euro werden mit 10 Tagen auf diese Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet.

Der Angeklagte wird darüber hinaus wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in 19 Fällen, sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen in 301 rechtlich zusammentreffenden Fällen, sexuellen Übergriffs, gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, Drittbesitzverschaffung jugendpornografischer Schriften in zwei Fällen, hier jeweils in Tateinheit mit Besitz jugendpornografischer Schriften, und wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Die Sicherungsverwahrung wird angeordnet.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Nebenklägers, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen des Angeklagten der Landeskasse zur Last.

Angewendete Vorschriften:

  • § 176 Abs. 1 a. F., 176a Abs. 2 Nr. 1 a. F., 177 Abs. 2 Nr. 1, 182 Abs. 1, 184b Abs. 3 a. F., 184c Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 a. F., 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 52, 53, 55, 66 StGB

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.