Landgericht Bochum, 2020-09-07, 1 KLs 9/20

1 KLs 9/20Tribunal Cantonal7 de set. de 2020

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Bochum — 1 KLs 9/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-09-07

Aktenzeichen: 1 KLs 9/20

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0907.1KLS9.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 64 Fällen,

unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 4 Fällen sowie

unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in 140 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Seine Unterbringung in einer Erziehungsanstalt wird angeordnet.

Vor der Vollziehung dieser Maßregel wird der Vorwegvollzug von einem Jahr und 9 Monaten der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe angeordnet.

Die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe eines Gesamtbetrages von 380.574,00 Euro wird angeordnet.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

-§§ 1, 3, 29 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 31 BtMG; §§ 49, 51, 53, 54, 64, 67, 73, 73c StGB-

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.