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5 O 134/20•Landgericht Bochum, 2020-07-10, 5 O 134/20
Entscheidungsdatum: 2020-07-10
Aktenzeichen: 5 O 134/20
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0710.5O134.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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