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5 KLs 37/18•Landgericht Bochum, 2020-06-23, 5 KLs 37/18
5 KLs 37/18Tribunal Cantonal23 de jun. de 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-23
Aktenzeichen: 5 KLs 37/18
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2020:0623.5KLS37.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Der Angeklagte ist des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in drei Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen und mit Herstellen kinderpornografischer Schriften sowie des Herstellens einer kinderpronografischen Schrift schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrae von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt.
Das sichergestellte schwarze Mobiltelefon T sowie der sichergestellte Laptop N mit der Seriennummer # werden eingezogen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin T1.
Angewendete Vorschriften:
§§ 174 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2, 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, 184b Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6 S. 1, 52, 53, 74 StGB.
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