13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14•Landgericht Bochum, 2015-12-14, 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14
Landgericht Bochum, 2015-12-14, 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14
13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14Tribunal Cantonal14 de dez. de 2015
Texto completo
Landgericht Bochum — 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-14
Aktenzeichen: 13 KLs - 48 Js 4/13 - 16/14
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2015:1214.13KLS48JS4.13.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. große Strafkammer
Tenor
Es sind schuldig:
Die Angeklagten X und X der Bestechung im geschäftlichen Verkehr in 2 Fällen, des Betruges in 18 Fällen und der Steuerhinterziehung in 4 Fällen;
der Angeklagte X der Bestechung im geschäftlichen Verkehr und des Betruges in 2 Fällen;
der Angeklagte X der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr in 6 Fällen, des Betruges in 2 Fällen und der Steuerhinterziehung in 10 Fällen.
Es werden verurteilt:
der Angeklagten X und X jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten;
der Angeklagte X zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird,
der Angeklagte X zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens und die Kosten der Nebenklage, ihre eigenen notwendigen Auslagen werden nicht erstattet.
Angewendete Vorschriften:
§§ 263 Abs. 1 und 3, 299 Abs. 1 und 2, 300, 25 Abs. 1 und 2, 52, 53, 56 StGB, § 370 Abs. 1 und 3 AO i.V.m. §§ 149, 150 AO, § 25 EStG, § 56 EStDV, § 18 UStG, §§ 30, 31 KStG, § 14a GewStG, § 25 GewStDV.
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