6 O 224/11•Landgericht Bochum, 2014-07-02, 6 O 224/11
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Landgericht Bochum — 6 O 224/11 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2014-07-02
Aktenzeichen: 6 O 224/11
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0702.6O224.11.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die Klage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.752,50 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.04.2011 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin jeglichen materiellen und noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr anlässlich der zahnärztlichen Behandlung in der Praxis des Beklagten in der Zeit von Oktober 2008 bis Januar 2010 noch entstehen wird, soweit die Ansprüche nicht auf Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden und soweit darüber nicht bereits unter den vorstehenden Ziffern und dem noch zu ergehenden Schlussurteil entschieden wurde bzw. noch entschieden wird.
Die Entscheidung über einen Teilbetrag von 1.728,14 € beim Klageantrag 1 b) sowie über die Klageanträge 1 a), 1 c), 1 d), 1 e) bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des gesamten vollstreckbaren Betrages abwenden, falls nicht die Klägerin vor Beginn der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils vollstreckbaren Betrages leistet.
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