Landgericht Bochum, 2014-05-08, 1 O 271/13

1 O 271/13Tribunal Cantonal8 de mai. de 2014

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Landgericht Bochum — 1 O 271/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-05-08

Aktenzeichen: 1 O 271/13

ECLI: ECLI:DE:LGBO:2014:0508.1O271.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.938,81 € zzgl. Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 2.9.2013 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung aller Rechte des Klägers aus der Beteiligung an der N im Nennwert von 30.000 € mit der Anteilsnummer 20630 an die Beklagte.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der angebotenen Übertragung der klägerischen Beteiligung an der N im Nennwert von 30.000 € in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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