1 O 348/08•Landgericht Bochum, 2008-11-27, 1 O 348/08
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Landgericht Bochum — 1 O 348/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-11-27
Aktenzeichen: 1 O 348/08
ECLI: ECLI:DE:LGBO:2008:1127.1O348.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 297.204,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.08.2008 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger als Nebenforderung 3.563,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.08.2008 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 95 % und dem Kläger zu 5 % aufgerlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
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