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24 Ks 5/24•Landgericht Bonn, 2024-07-04, 24 Ks 5/24
Entscheidungsdatum: 2024-07-04
Aktenzeichen: 24 Ks 5/24
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0704.24KS5.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer Bonn als Schwurgerichtskammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Die von dem Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft ist auf die erkannte Strafe im Verhältnis 1:1 anzurechnen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine eigenen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 212 Abs. 1, 2, 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, 22, 23 Abs. 1, 52 StGB
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