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1 O 118/21•Landgericht Bonn, 2024-05-15, 1 O 118/21
Entscheidungsdatum: 2024-05-15
Aktenzeichen: 1 O 118/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0515.1O118.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
I.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.409.750,00 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 06.06.2020 bis zum 21.04.2021 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung und Übereignung von 450.000 mangelfreien Schutzmasken entsprechend der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) zu den zwischen den Parteien am 03.04./07.04.2020, am 07.04./09.04.2020 und am 07./09.04.2020 geschlossenen drei Verträgen über die Lieferung von Schutzausrüstung (siehe jeweils Tatbestand auf S. 4 f. dieses Urteils).
II.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
III.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46 Prozent und die Beklagte zu 54 Prozent.
IV.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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