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1 O 183/20•Landgericht Bonn, 2024-02-21, 1 O 183/20
Entscheidungsdatum: 2024-02-21
Aktenzeichen: 1 O 183/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2024:0221.1O183.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 173.502,00 EUR zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Lieferung von 32.400 Schutzmasken, die der Beschreibung der Produktgruppe „FFP2 Masken“ der Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen, Anlagenkonvolut B1, Anlagenhefter sowie Anlage K 3, Bl. 21-22 d.A.) in der Anlage 1 des zwischen den Parteien am 07.04.2020 geschlossenen Vertrages über die Lieferung von Schutzausrüstung entsprechen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 9 Prozent und die Beklagte 91 Prozent zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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