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5 S 34/23•Landgericht Bonn, 2023-12-19, 5 S 34/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-19
Aktenzeichen: 5 S 34/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1219.5S34.23.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer
Auf die Berufung des Klägers wird das das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 28.03.2023 (112 C 136/22) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die bei der Beklagten über den Kläger vorhandenen und verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erteilen und ihm eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zu überlassen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für die erste und zweite Instanz wird auf 1.800,00 EUR festgesetzt.
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