projetos
28 KLs 8/23•Landgericht Bonn, 2023-12-01, 28 KLs 8/23
Entscheidungsdatum: 2023-12-01
Aktenzeichen: 28 KLs 8/23
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2023:1201.28KLS8.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen in zwei Fällen sowie des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit Missbrauch von Schutzbefohlenen in acht Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
vier Jahren
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens, seine Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenkläger.
Angewendete Vorschriften:
§ 176 Abs. 1 StGB (in der vom 27.01.2015 bis 12.03.2020, vom 13.03.2020 bis 31.12.2020, vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 sowie seit dem 01.07.2021 gültigen Fassungen), § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB (in der vom 27.01.2015 bis 12.03.2020 gültigen Fassung), § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB (in den vom 27.01.2015 bis 30.06.2021 sowie seit dem 01.07.2021 gültigen Fassungen)
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.