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2 O 83/22•Landgericht Bonn, 2022-10-12, 2 O 83/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-12
Aktenzeichen: 2 O 83/22
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:1012.2O83.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer des Landgerichts
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.477,87 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2022 zu zahlen:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 1.214,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.04.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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