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28 KLs 10-21•Landgericht Bonn, 2022-04-29, 28 KLs 10-21
28 KLs 10-21Tribunal Cantonal29 de abr. de 2022
Entscheidungsdatum: 2022-04-29
Aktenzeichen: 28 KLs 10-21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0429.28KLS10.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. große Strafkammer als Jugendschutzkammer
für Recht erkannt:
Der Angeklagte ist der schweren Misshandlung eines Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.
Er wird deshalb zu einer Freiheitsstrafe von
vier Jahren
verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens und seine Auslagen trägt die Staatskasse soweit der Angeklagte freigesprochen wurde. Ansonsten trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens sowie seine Auslagen.
Angewendete Vorschriften :
§§ 225 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt., Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 1. Alt., 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 1. Alt., 52 StGB
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