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9 O 224/21•Landgericht Bonn, 2022-04-04, 9 O 224/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-04
Aktenzeichen: 9 O 224/21
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2022:0404.9O224.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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