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15 O 356/20•Landgericht Bonn, 2021-09-06, 15 O 356/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-06
Aktenzeichen: 15 O 356/20
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2021:0906.15O356.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 20.05.2021 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Absatz 3 zwischen die Wörter "wegen" und "Krankeit" das Wort "behaupteter" eingefügt wird;
auf Seite 3 in Absatz 4 nach dem Wort Klägerin die Worte ", die Streithelferin zu 1)," eingefügt werden;
auf Seite 4 in der letzten Zeile das Wort "er" gegen das Wort "sie" ersetzt wird.
Der weitergehende Antrag auf Berichtigung wird zurückgewiesen, da eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nicht vorliegt.
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