17 O 70/19•Landgericht Bonn, 2019-10-10, 17 O 70/19
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Landgericht Bonn — 17 O 70/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-10
Aktenzeichen: 17 O 70/19
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:1010.17O70.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 33.495,08 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 16.05.2019 Zug um Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des Fahrzeugs X, FIN $$$$$$#$$$$###### zu zahlen, abzüglich einer vom Kläger zu zahlenden Nutzungsentschädigung, die sich wie folgt berechnet:
0,112 € für jeden bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß Tachostand gefahrenen Kilometer.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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