Landgericht Bonn, 2019-07-03, 1 O 468/18

1 O 468/18Tribunal Cantonal3 de jul. de 2019

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Landgericht Bonn — 1 O 468/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-07-03

Aktenzeichen: 1 O 468/18

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0703.1O468.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Tenor:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.972,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent aus 9.722,81 Euro für den Zeitraum vom 24.06.2015 bis zum 31.10.2018 sowie aus 2.972,82 Euro seit dem 01.11.2018 zu zahlen.

  2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 EUR freizustellen.

  3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.

  5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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