1 O 468/18•Landgericht Bonn, 2019-07-03, 1 O 468/18
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Landgericht Bonn — 1 O 468/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-03
Aktenzeichen: 1 O 468/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2019:0703.1O468.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Tenor:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.972,82 Euro nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozent aus 9.722,81 Euro für den Zeitraum vom 24.06.2015 bis zum 31.10.2018 sowie aus 2.972,82 Euro seit dem 01.11.2018 zu zahlen.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 334,75 EUR freizustellen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 62 % und die Beklagte zu 38 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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