1 O 165/18•Landgericht Bonn, 2018-10-05, 1 O 165/18
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Landgericht Bonn — 1 O 165/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-10-05
Aktenzeichen: 1 O 165/18
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2018:1005.1O165.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn
Normen: BGB § 253
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.280,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.02.2017 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 236,69 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 12.06.2018 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin zu 12% und die Beklagte zu 88%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für sie vollstreckbaren Betrages. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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