8 S 106/16•Landgericht Bonn, 2016-12-13, 8 S 106/16
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Landgericht Bonn — 8 S 106/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-12-13
Aktenzeichen: 8 S 106/16
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:1213.8S106.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das ihm zuletzt am 02.05.2016 zugestellte Urteil des Amtsgerichts Siegburg (106 C 36/16) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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