1 O 454/13•Landgericht Bonn, 2016-09-28, 1 O 454/13
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Landgericht Bonn — 1 O 454/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-09-28
Aktenzeichen: 1 O 454/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2016:0928.1O454.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 6.568,97 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.09.2013 zu zahlen sowie den Kläger von vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 189,21 € freizustellen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 2) verpflichtet ist, dem Kläger zu 70 % die durch die Inanspruchnahme seiner Vollkaskoversicherung infolge des Verkehrsunfallereignisses vom 10.11.2012 entstandenen und künftig entstehenden Rückstufungsschäden zu ersetzen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 70% und der Beklagte zu 2) zu 30%.
Das Urteil ist für beide Parteien gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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