7 O 351/13•Landgericht Bonn, 2014-05-20, 7 O 351/13
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Landgericht Bonn — 7 O 351/13 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2014-05-20
Aktenzeichen: 7 O 351/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0520.7O351.13.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
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Die Beklagte wird verurteilt, die Baugenehmigung nebst Plänen an die Klägerin herauszugeben. (Teilanerkenntnisurteil)
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Streithelferin der Beklagten werden der Klägerin auferlegt.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, hinsichtlich der Kosten gegen eine Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
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