Landgericht Bonn, 2014-01-09, 14 O 175/12

14 O 175/12Tribunal Cantonal9 de jan. de 2014

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Landgericht Bonn — 14 O 175/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-01-09

Aktenzeichen: 14 O 175/12

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2014:0109.14O175.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts

Tenor

    1. Das am 14.03.2013 verkündete Versäumnisurteil – 14 O 175/12 Landgericht Bonn – wird aufgehoben.
    1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 37.979,35 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
  • aus einem Betrag von 38.979,35 vom 20.06.2012 bis zum 23.04. 2013 und

  • aus einem Betrag von 37.979,35 seit dem 24.04.2013

sowie 1.192,60 vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

    1. Auf die (Hilfs-)Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 34.562,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.06.2012 zu zahlen.
    1. Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
    1. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 45 % und die Beklagte 55% - mit Ausnahme der durch die Säumnis der Klägerin entstandenen Kosten; diese trägt die Klägerin allein.
    1. Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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