5 S 12/13•Landgericht Bonn, 2013-10-16, 5 S 12/13
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Landgericht Bonn — 5 S 12/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-16
Aktenzeichen: 5 S 12/13
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2013:1016.5S12.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Normen: BGB § 426 Abs. 1, § 2058
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 17.12.2012 - 112 C 31/12 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.372,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 27.07.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz tragen die Klägerin und der Beklagte zu je ½.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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