Landgericht Bonn, 2012-04-04, 1 O 424/11

1 O 424/11Tribunal Cantonal4 de abr. de 2012

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Landgericht Bonn — 1 O 424/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-04-04

Aktenzeichen: 1 O 424/11

ECLI: ECLI:DE:LGBN:2012:0404.1O424.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer des Landgerichts

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.06.2011 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 25 € Kostenpauschale zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 359,50 € an vorgerichtlichen Anwaltskosten zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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