5 S 292/08•Landgericht Bonn, 2009-04-22, 5 S 292/08
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Landgericht Bonn — 5 S 292/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-22
Aktenzeichen: 5 S 292/08
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2009:0422.5S292.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilkammer des Landgerichts
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 21.10.2008, Az.: 9 C 121/08, aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 870,14 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.11.2007 zu zahlen. Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 120,67 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.01.2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 80 % und die Klägerin 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags geleistet hat.
Die Revision wird zugelassen.
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