13 O 345/06•Landgericht Bonn, 2008-05-28, 13 O 345/06
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Landgericht Bonn — 13 O 345/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-28
Aktenzeichen: 13 O 345/06
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2008:0528.13O345.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2006 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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