2 O 325/05•Landgericht Bonn, 2006-01-04, 2 O 325/05
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Landgericht Bonn — 2 O 325/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-04
Aktenzeichen: 2 O 325/05
ECLI: ECLI:DE:LGBN:2006:0104.2O325.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Normen: § 777 BGB
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.338,70 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2004 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 83 % und die Klägerin zu 17 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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