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7 O 42/18•Landgericht Bielefeld, 2023-05-12, 7 O 42/18
Entscheidungsdatum: 2023-05-12
Aktenzeichen: 7 O 42/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2023:0512.7O42.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 188.168,48 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 3.137,91 EUR vorprozessuale Rechtsverfolgungskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sei dem 04.04.2018 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte; die Kosten der Nebenintervention trägt die Streithelferin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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