Landgericht Bielefeld, 2022-09-19, 21 KLs 11/22

21 KLs 11/22Tribunal Cantonal19 de set. de 2022

Abrir fonte

Texto completo

Landgericht Bielefeld — 21 KLs 11/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-19

Aktenzeichen: 21 KLs 11/22

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0919.21KLS11.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 18 Fällen, des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie des vorsätzlichen unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe.

Er wird deswegen zu einer

Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt wird angeordnet.

Es wird ein Vorwegvollzug der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten vor der Maßregel bestimmt.

Es wird die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 687.550,00 € angeordnet. Ein weiterer Betrag in Höhe von 406.200,00 € unterliegt der erweiterten Einziehung von Taterträgen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Angewendete Vorschriften:

§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 33 BtMG, §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 22a Abs. 1 Nr. 6a), Nr. 29b) Anlage zu § 1 Abs. 1 KrWaffKontrG, §§ 53, 64, 73, 73a, 73c StGB.

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.