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20 KLs 33/20•Landgericht Bielefeld, 2021-01-28, 20 KLs 33/20
20 KLs 33/20Tribunal Cantonal28 de jan. de 2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 20 KLs 33/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2021:0128.20KLS33.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: XX. große Strafkammer
Der Angeklagte wird wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit versuchter gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Körperverletzung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung sowie wegen Diebstahls und unbefugter Nutzung eines Fahrrades zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewendete Vorschriften:
§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 240 Abs. 1, 242 Abs. 1, 248b, 249 Abs. 1, 250 Abs. 2 Nr. 1, 252, 22, 23 Abs. 1, 52, 53 StGB, § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
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