Landgericht Bielefeld, 2011-10-27, 10 KLs 20/11

10 KLs 20/11Tribunal Cantonal27 de out. de 2011

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Landgericht Bielefeld — 10 KLs 20/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-10-27

Aktenzeichen: 10 KLs 20/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2011:1027.10KLS20.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: X. große Strafkammer

Tenor

Nach teilweiser Aufhebung und Zurückverweisung wird der Tenor wie folgt gefasst:

Der Angeklagte A. wird wegen schweren Bandendiebstahls in acht Fällen unter Auflösung der durch das Landgericht N. durch Urteil vom 07.12.2009 (Az.) gebildeten Gesamtstrafe und Einbeziehung der in jenem Urteil verhängten Einzelstrafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

sieben Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Von dieser Strafe gilt im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer in der Strafsache (Az.) ein Jahr Freiheitsstrafe als bereits verbüßt.

Der Angeklagte B. wird wegen Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl in sechs Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

einem Jahr und neun Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten haben die Kosten des Verfahrens sowie die ihrer Rechtsmittel zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1, Nr. 2, 244a Abs. 1, 27, 53 Abs. 1, 54, 55 StGB.

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