Landgericht Bielefeld, 2008-07-29, 5 O 25/05

5 O 25/05Tribunal Cantonal29 de jul. de 2008

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Landgericht Bielefeld — 5 O 25/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-07-29

Aktenzeichen: 5 O 25/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2008:0729.5O25.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu Händen eines von dem Kläger zu beauftragenden Notars 101.015,94 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.01.2005 (Rechtshängigkeit) zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abgabe folgender notariell beglaubigter Erklärung des Klägers und der Drittwiderbeklagten, Frau D. H., vor dem beauftragten Notar:

a)

„Wir sind eingetragene Eigentümer des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Bielefeld von Bielefeld, Blatt xxxxx eingetragenen 41/10.000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück im Rechtssinn, Gemarkung Bielefeld, Flur xx, Flurstücke xxx, xxx, xxx und xxx verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Gebäude W. x, im y. Obergeschoss, Nr. xxx des Aufteilungsplans.

Wir sind eingetragene Eigentümer des im Teileigentumsgrundbuch des Amtsgerichts Bielefeld von Bielefeld, Blatt yyyyy eingetragenen 9/10.000stel Miteigentumsanteil an dem Grundstück im Rechtssinn, Gemarkung Bielefeld, Flur xx, Flurstücke xxx, xxx, xxx und xxx verbunden mit dem Sondereigentum an der Garage Nr. yyy des Aufteilungsplans.

b)

Wir verpflichten uns hiermit, das vorbezeichnete Wohnungs- und Teileigentum auf die Firma K. & Co. KG zu übertragen, frei von der in Abteilung III des vorbezeichneten Wohnungsgrundbuchs eingetragenen

Grundschuld der Sparkasse Bielefeld in Höhe von 190.000,00 DM (97.145,46 €) sowie frei von etwaigen weiteren nach Abschluss des Kaufvertrages vom 22.09.1997/20.10.1997 eingetragenen Belastungen in Abteilung II und III des Wohnungsgrundbuchs.

c)

Wir erteilen hiermit der Firma K. & Co. KG die unwiderrufliche Vollmacht, in unserem Namen und unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB, die Auflassung zu erklären.

d)

Wir erklären unser Einverständnis mit einer Weisung der Firma K. & Co. KG an den beauftragten Notar, den eingehenden Zahlungsbetrag zur Ablösung der in Abteilung III des Grundbuchs eingetragenen Grundschuld der Sparkasse Bielefeld in Höhe von 190.000,00 DM (97.145,46 €) zu verwenden.

e)

Wir bewilligen die Eintragung der Firma K. & Co. KG als Eigentümerin.

f)

Der Notar darf von dieser Erklärung nur Gebrauch machen, wenn die Verurteilungssumme in voller Höhe auf seinem Notaranderkonto eingegangen ist und Löschungsbewilligungen der in lit. b) bezeichneten Belastungen vorliegen.

g)

Ein etwaig überschießender Betrag ist an uns auszuzahlen.“

Es wird festgestellt, dass die Beklagten dem Kläger auch jeden weiteren ab dem 20.10.1997 entstandenen und noch entstehenden Schaden, der im Zusammenhang mit dem Erwerb des zuvor bezeichneten Grundbesitzes steht, als Gesamtschuldner zu ersetzen haben.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1) mit der Annahme des unter Ziffer 1. genannten Grundbesitzes seit dem 01.02.2005 im Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Widerklage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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