Landgericht Bielefeld, 2006-05-11, 25 T 89/06

25 T 89/06Tribunal Cantonal11 de mai. de 2006

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Landgericht Bielefeld — 25 T 89/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-05-11

Aktenzeichen: 25 T 89/06

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0511.25T89.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 25. Zivilkammer

Tenor

Der Beschluß des Amtsgerichts Herford vom 11. Mai 2006 wird aufgehoben.

Der Antrag der Beteiligten zu 2), ihre Weigerung in medizinisch mögliche le-bensverlängernde bzw. lebenserhaltende Maßnahmen einzuwilligen und diese durchführen zu lassen, insbesondere die Durchführung einer Tracheotomie (Luftröhrenschnitt), vormundschaftsgerichtlich zu genehmigen, wird zurückge-wiesen.

Es wird klargestellt, daß mit diesem Beschluß die Einwilligung der Beteiligten zu 2) in die angebotene Behandlung des Beteiligten zu 1) – Durchführung ei-ner Tracheotomie - als ersetzt gilt.

Diese Entscheidung ist sofort wirksam.

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