Landgericht Bielefeld, 2006-01-31, 5 O 456/05

5 O 456/05Tribunal Cantonal31 de jan. de 2006

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Landgericht Bielefeld — 5 O 456/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-01-31

Aktenzeichen: 5 O 456/05

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2006:0131.5O456.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Vertrag bezüglich der Privat-Haftpflichtversicherung mit der Versicherungs-Nr.: X entgegen der Kündigung der Beklagten vom 25.05.2005 bis zum 18.06.2006, 12.00 Uhr, fortbesteht.

Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, der Beklagten 825,03 Euro aufgrund Rücktritts, Anfechtung oder Kündigung der Beklagten durch Schreiben vom 25.05.2005 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die durch die Anrufung des Amtsgerichts Herford entstandenen Kosten trägt der Kläger, die übrigen Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 85 % und die Beklagte zu 15 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 1.750,-- Euro.

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