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2 KLs-412 Js 287/22-36/23•Landgericht Arnsberg, 2024-01-22, 2 KLs-412 Js 287/22-36/23
2 KLs-412 Js 287/22-36/23Tribunal Cantonal22 de jan. de 2024
Entscheidungsdatum: 2024-01-22
Aktenzeichen: 2 KLs-412 Js 287/22-36/23
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:0122.2KLS412JS287.22.3.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Große Strafkammer
Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird in folgendem Umfang abgelehnt:
betreffend den Angeklagten E. bezüglich der Anklagevorwürfe zu Ziffer 1 - 7 unter der Überschrift "Taten des F. E." (S. 4 - 5 der Anklageschrift)
betreffend den Angeklagten J. bezüglich der Anklagevorwürfe zu Ziffer 1 - 3 unter der Überschrift "Taten des V. J. (S. 6 - 7 der Anklageschrift)
betreffend die Angeklagte I. B. insgesamt
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird das Hauptverfahren gegen sie im Übrigen vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts eröffnet.
Das Gericht ist in der Hauptverhandlung mit zwei Richtern einschließlich des Vorsitzenden und zwei Schöffen besetzt.
Die gegen die Angeklagten N. R., F. E. und V. J. angeordnete Untersuchungshaft dauert aus den Gründen der Anordnung fort.
Bezüglich des Angeklagten N. R. bleibt der Haftbefehl nach Maßgabe des Beschlusses vom 19.12.2023 außer Vollzug gesetzt.
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